Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
1. Anbieter und Rolle von peyd
peyd ist ein Angebot der Black Oak GmbH, Mergenthalerallee 79–81, 65760 Eschborn, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 141816 („peyd“, „wir“).
peyd handelt ausschließlich als Technologieanbieter, als Anbieter und Vermieter von Geräten, als Vermittler von Zahlungs-Gateways sowie als Vermittler zwischen dem Kunden und unseren Partnern (Ziffer 3). peyd ist keine Bank, kein Zahlungsinstitut, kein Acquirer und kein registrierter Zahlungsdienstleister. peyd nimmt keine Zahlungsbeträge oder Händlererlöse entgegen, hält, übermittelt oder kontrolliert sie nicht. Die Abwicklung der Kartenzahlungen und die Auszahlungen an den Kunden erfolgen ausschließlich durch den jeweiligen Zahlungspartner.
2. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten zusammen mit dem Angebot bzw. Bestellformular, der Preisliste und allen darin ausdrücklich in Bezug genommenen Dokumenten (zusammen die „Vereinbarung“) für alle Verträge zwischen peyd und seinen Kunden („Kunde“).
Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mit Abgabe seines Angebots bzw. der Annahme unseres Angebots bestätigt der Kunde, kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB zu sein, und dass er diese AGB gelesen und verstanden hat. § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB findet keine Anwendung.
Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung bzw. Annahme des Bestellformulars oder Angebots zustande. Eine elektronische Unterschrift (z. B. per Signatur-Tool oder durch Bestätigung im Kundenportal) steht der eigenhändigen Unterschrift gleich.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn peyd ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
3. Leistungen, Partner und Mitwirkung des Kunden
peyd bietet Lösungen rund um die Annahme von Kartenzahlungen, insbesondere die Bereitstellung von Kartenterminals und Zubehör („Geräte“), Zahlungs-Gateway und Software-Lizenzen, Zugang zum Kundenportal sowie Support und Service (zusammen die „Leistungen“).
peyd setzt zur Erbringung der Leistungen Unterauftragnehmer und Partner ein („Partner“). Die Abwicklung von Kartenzahlungen (Acquiring) und etwaige Finanzdienstleistungen werden stets von einem regulierten und lizenzierten Finanz- bzw. Zahlungsinstitut erbracht („Zahlungspartner“). Ergänzend gelten die Bedingungen des jeweiligen Partners.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass peyd und/oder der Zahlungspartner gesetzlich verpflichtet sein können, Identitäts- und Legitimationsprüfungen (KYC), Prüfungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG), Risiko- und Bonitätsprüfungen sowie sonstige regulatorische Prüfungen durchzuführen – vor Vertragsbeginn und während der Laufzeit.
Der Kunde stellt peyd vollständige, richtige und aktuelle Angaben und Unterlagen zur Verfügung, die für den Vertrag und die Leistungen erforderlich sind. Änderungen – insbesondere bei Geschäftsführung, wirtschaftlich Berechtigten, Firma, Rechtsform, Anschrift, Bankverbindung oder Geschäftstätigkeit – teilt der Kunde unverzüglich in Textform mit und legt angeforderte Nachweise vor. Gleiches gilt für eine drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit, einen Kontrollwechsel oder eine wesentliche nachteilige Veränderung seines Geschäfts.
Der Kunde erhält Zugangsdaten zum Kundenportal (new.peydapp.com). Er hält sie geheim, gibt sie nicht an Dritte weiter und informiert peyd unverzüglich über jeden Verdacht auf Missbrauch. Der Kunde ist für alle Aktivitäten unter seinem Zugang verantwortlich. peyd haftet nicht für Schäden, die durch die Weitergabe oder den Verlust der Zugangsdaten entstehen, soweit peyd dies nicht zu vertreten hat.
4. Geräte
4.1 Bereitstellung und Eigentum. Die Geräte werden von peyd oder einem Partner bereitgestellt und bleiben im Eigentum von peyd, des jeweiligen Partners oder eines Leasinggebers. Der Kunde darf die Geräte weder verkaufen, vermieten, verpfänden noch an Dritte weitergeben. Endet das Vertragsverhältnis zwischen peyd und dem Partner oder Leasinggeber, kann dieser die Rückgabe der Geräte verlangen; peyd stellt dann nach Möglichkeit gleichwertige Ersatzgeräte bereit. Auf Verlangen des Eigentümers darf peyd ihm Standort und Unternehmen, bei dem sich die Geräte befinden, mitteilen.
Änderungen oder Eingriffe an Geräten, Zubehör und Software sind nicht gestattet, soweit kein gesetzliches Recht dazu besteht.
4.2 Standortwechsel. Der Kunde darf die Geräte in andere eigene Geschäftsräume in Deutschland verbringen. Er informiert peyd vorher in Textform.
4.3 Versand. Aus Sicherheitsgründen dürfen Geräte nur mit einem von peyd benannten Versand- bzw. Kurierdienst verschickt werden. Der Kunde stimmt den Versand vorher mit peyd ab.
4.4 Rückgabe. Bei Vertragsende gibt der Kunde alle Geräte innerhalb von 14 Kalendertagen an die von peyd genannte Adresse zurück (Ziffer 4.3). Geht ein Gerät nicht fristgerecht ein, berechnet peyd eine Pauschale von 800 € zzgl. USt. pro Gerät. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass peyd kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.5 Defekte Geräte. peyd versucht, Störungen zunächst per Fernsupport zu beheben. Ist das nicht möglich, sendet der Kunde das Gerät nach Ziffer 4.3 ein, und peyd stellt unverzüglich ein Ersatzgerät bereit. Beruht der Defekt nicht auf einem Umstand, den peyd zu vertreten hat (z. B. Sturz, Flüssigkeit, unsachgemäße Nutzung), werden Reparatur oder Ersatz nach der Preisliste berechnet.
5. Daten- und Mobilfunkverbindung
Für den Betrieb der Geräte ist eine funktionierende WLAN- und/oder Mobilfunkverbindung erforderlich. Für deren Verfügbarkeit am Standort ist der Kunde verantwortlich. peyd haftet nicht für fehlende Netzabdeckung und deren Folgen.
Soweit peyd mit den Geräten eine Mobilfunk-Datenverbindung (SIM) bereitstellt, ist diese im Entgelt enthalten und darf ausschließlich für Zahlungs- bzw. Terminalvorgänge auf den bereitgestellten Geräten genutzt werden.
6. Kartenzahlungen, Software und Exklusivität
6.1 Abwicklung durch den Zahlungspartner. peyd wickelt selbst keine Kartenzahlungen ab. Dies übernimmt der Zahlungspartner. Soweit erforderlich, schließt der Kunde – gegebenenfalls über eine Vollmacht an peyd – einen gesonderten Vertrag mit dem Zahlungspartner. Der Kunde muss vom Zahlungspartner nach dessen Regeln angenommen werden und dessen Anforderungen sowie die gesetzlichen Vorgaben jederzeit erfüllen.
Der Kunde kann den Zahlungspartner nicht eigenmächtig wechseln. peyd ist berechtigt, den Zahlungspartner im Namen des Kunden zu wechseln, wenn dies dem Kunden zumutbar ist; peyd informiert den Kunden rechtzeitig darüber.
6.2 Transaktionsentgelt und Auszahlungen. Das vereinbarte Transaktionsentgelt deckt die Leistungen von peyd (Geräte, Gateway, Software, Support) und die Abwicklung durch den Zahlungspartner ab. Es wird bei jeder Transaktion direkt mit dem Auszahlungsbetrag verrechnet. Je nach Struktur kann das Entgelt vom Zahlungspartner oder von peyd abgerechnet werden. Die Auszahlungen an den Kunden erfolgen ausschließlich durch den Zahlungspartner, nicht durch peyd.
Soweit gesetzlich zulässig, ermächtigt der Kunde peyd und den Zahlungspartner, fällige Beträge mit Auszahlungen bzw. Guthaben des Kunden zu verrechnen.
6.3 Gateway- und Software-Lizenz. Der Kunde erhält für die Laufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Zahlungs-Gateway und an der Terminal-Software. Gateway- und Software-Lizenz sind Pflichtbestandteile der Leistungen. Der Kunde installiert bzw. nutzt jeweils die aktuelle von peyd bereitgestellte Version.
6.4 Exklusivität. Der Kunde wickelt während der Laufzeit alle Kartenzahlungen an den Standorten und über die Kanäle, an denen er die Leistungen von peyd nutzt, ausschließlich über die Geräte und Leistungen von peyd ab. Terminals oder Zahlungslösungen anderer Anbieter darf er dort nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von peyd einsetzen.
7. Zuschlag (Surcharge)
Soweit der Kunde von seinen Kunden einen nach § 270a BGB zulässigen Zuschlag erhebt – z. B. für Firmenkarten oder für Karten, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ausgegeben wurden –, unterstützt peyd die technische Umsetzung am Terminal. Die Aktivierung oder Deaktivierung erfolgt über den Support und kann bis zu 3 Werktage dauern.
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass der Zuschlag rechtmäßig erhoben wird. Insbesondere muss er seine Kunden vor Abschluss der Zahlung über Erhebung und Höhe des Zuschlags informieren, und der Zuschlag darf die ihm tatsächlich entstehenden Kosten nicht übersteigen.
Die Erkennung zuschlagsfähiger Karten beruht auf Kartennummernlisten (BIN-Listen) der Partner, die laufend aktualisiert werden. peyd kann nicht garantieren, dass jede zuschlagsfähige Karte erkannt wird oder dass nie ein Zuschlag auf eine nicht zuschlagsfähige Karte angewendet wird.
8. Support und Service
Support und Service erbringen peyd oder von peyd beauftragte Dienstleister. Kontakt: support@dem-com.de, Telefon +49 (0) 69 153 297 10. Der Kunde darf an Geräten, Gateway oder Software keine Wartung oder Reparatur durch Dritte durchführen lassen. Er gewährt peyd auf Anfrage den zur Fehlerbehebung nötigen Zugang und unterstützt dabei unentgeltlich.
Nicht umfasst sind insbesondere:
• Geräte, Software oder Dienste, die nicht von peyd stammen, und dadurch verursachte Fehler;
• Fehler durch Bedienfehler, unsachgemäße Nutzung, Flüssigkeit, Sturz, Manipulation, Vandalismus, Feuer, Diebstahl oder Verlust;
• Fehler durch Eingriffe Dritter, Überspannung, Blitzschlag oder Störungen der Stromversorgung;
• Kabel, Netzteile, Netzwerke und Internetanschluss beim Kunden sowie Verbrauchsmaterial (z. B. Belegrollen) und Akkus;
• Webshop-Plattformen, die nicht von peyd bereitgestellt werden.
Auf Wunsch des Kunden kann peyd solche Leistungen gegen gesonderte Vergütung erbringen.
9. Mängelanzeige
Der Kunde zeigt Mängel an Geräten oder Leistungen innerhalb von 8 Tagen, nachdem er sie entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, in Textform an. § 377 HGB bleibt unberührt.
10. Preise und Entgelte
10.1 Entgelte. Es gelten die im Angebot bzw. Bestellformular vereinbarten Preise und ergänzend die jeweils gültige Preisliste von peyd, die dem Kunden mit dem Angebot übermittelt wird und im Kundenportal abrufbar ist. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben. Zusatzleistungen (z. B. Belegrollen, zusätzliche Geräte, Ersatz bei Verlust oder Beschädigung) berechnet peyd nach der Preisliste.
10.2 Mindestumsatz. Liegt der Umsatz eines Terminals bzw. einer Zahlungslösung in einem Kalendermonat unter 1.500 € (inkl. USt.), berechnet peyd für dieses Terminal bzw. diese Zahlungslösung ein Entgelt von 45 € zzgl. USt. für diesen Monat. Der Mindestumsatz gilt für jedes Terminal einzeln.
10.3 Preisanpassung. peyd kann die Preise mit einer Frist von 30 Tagen anpassen, wenn sich die Kosten für die Leistungen (insbesondere Entgelte der Zahlungspartner und Kartennetzwerke, Interchange, Hardware- oder Mobilfunkkosten) verändern. peyd teilt die Anpassung in Textform mit; Ziffer 21 gilt entsprechend.
10.4 Wegfall des Zuschlags. Deaktiviert der Kunde die Zuschlagsfunktion (Ziffer 7), kann peyd die Entgelte für Firmenkarten und Karten von außerhalb des EWR auf höchstens 3,75 % anpassen.
11. Zahlungsbedingungen
Rechnungen von peyd (z. B. Mindestumsatz-Entgelt, Zusatzleistungen) sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Soweit möglich, erteilt der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat; peyd zieht die Beträge dann zum Fälligkeitsdatum ein. Rechnungen stehen im Kundenportal bzw. per E-Mail zur Verfügung.
Transaktionsentgelte werden mit den Auszahlungen verrechnet (Ziffer 6.2). Entsteht ein negativer Saldo, der sich voraussichtlich nicht zeitnah durch weitere Auszahlungen ausgleicht, kann der Betrag nach vorheriger Benachrichtigung per SEPA-Lastschrift eingezogen werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. peyd ist außerdem berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Leistungen bzw. die Geräte zu sperren und – bei fortdauerndem Verzug – den Vertrag zu kündigen. Nach einer Sperrung schaltet peyd die Leistungen nach Zahlung der offenen Beträge und einer Reaktivierungsgebühr laut Preisliste wieder frei.
12. Laufzeit und Kündigung
12.1 Mindestlaufzeit. Der Vertrag hat die im Bestellformular vereinbarte Mindestlaufzeit von 12, 36, 48 oder 60 Monaten ab Vertragsschluss. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Vereinbaren die Parteien eine Änderung des Vertrags (z. B. zusätzliche Terminals oder andere Konditionen), beginnt die im Änderungsformular vereinbarte Mindestlaufzeit neu, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
12.2 Kündigung. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag unbefristet weiter und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf mindestens der Textform (z. B. E-Mail an support@dem-com.de). Nach Vertragsende kann peyd die Geräte und Leistungen ohne weitere Ankündigung sperren.
12.3 Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für peyd liegt insbesondere vor, wenn der Zahlungspartner die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden beendet oder ein Fall nach Ziffer 13 vorliegt.
12.4 Rückgabe. Für die Rückgabe der Geräte gilt Ziffer 4.4.
13. Pflichtverletzungen des Kunden
Eine erhebliche Pflichtverletzung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde:
• fällige Beträge an peyd oder einen Partner nicht zahlt;
• gegen diese AGB, die Vereinbarung oder Bedingungen eines Partners verstößt;
• Geräte missbraucht, beschädigt, öffnet oder manipuliert, das Zahlungssystem infiltriert oder sich unbefugt Zugang zu Daten oder Software verschafft;
• Wartung an Geräten durch Dritte durchführen lässt oder ein anderes Zahlungs-Gateway mit den Geräten nutzt;
• gegen die Exklusivität (Ziffer 6.4) verstößt;
• zahlungsunfähig wird oder er, ein Gesellschafter oder wirtschaftlich Berechtigter Gegenstand eines Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahrens wird;
• die PCI-DSS-Anforderungen (Ziffer 19) oder Vorgaben zum Schutz von Karten- oder personenbezogenen Daten nicht einhält;
• peyd nicht vollständig über seine Produkte und Dienstleistungen informiert, falsche Angaben macht (auch zum Händlerkategoriecode, MCC) oder verbotene bzw. rechtswidrige Waren oder Dienstleistungen anbietet;
• die Leistungen rechtswidrig oder entgegen den Regeln der Kartennetzwerke nutzt;
• auf einer Sanktionsliste (z. B. UN, EU, Vereinigtes Königreich, USA) geführt wird oder gegen Sanktions-, Geldwäsche- oder Anti-Terror-Vorschriften verstößt;
• oder wenn der Zahlungspartner die Abwicklung für den Kunden – gleich aus welchem Grund – beendet.
In diesen Fällen kann peyd den Vertrag fristlos kündigen und die Geräte bzw. Leistungen sperren. peyd kann dann für die restliche Mindestlaufzeit eine Pauschale von 45 € zzgl. USt. pro Monat und Terminal bzw. Zahlungslösung verlangen – nach Wahl von peyd als Einmalbetrag oder monatlich. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass peyd kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Werden Geräte nicht innerhalb von 14 Kalendertagen zurückgegeben, berechnet peyd zusätzlich die Pauschale von 800 € zzgl. USt. pro Gerät (Ziffer 4.4).
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Pflichtverletzungen durch peyd bleiben unberührt.
14. Haftung
14.1 peyd haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet peyd nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Die Gesamthaftung ist in diesen Fällen auf den Listenpreis der Geräte zuzüglich der Entgelte begrenzt, die peyd dem Kunden in den letzten drei Monaten vor dem Schadensereignis berechnet hat.
14.3 peyd haftet nicht für Schäden durch notwendige Wartungsarbeiten, höhere Gewalt (z. B. Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, Streik, behördliche Maßnahmen) oder Störungen von Strom-, Mobilfunk- oder Telekommunikationsnetzen, die peyd nicht zu vertreten hat. Ist eine Partei durch höhere Gewalt an der Leistung gehindert, verlängern sich die Fristen angemessen.
14.4 Für die Abwicklung von Kartenzahlungen und Auszahlungen ist der Zahlungspartner verantwortlich; Ansprüche daraus richten sich gegen ihn. peyd haftet nicht für Umsatzausfälle, die dadurch entstehen, dass Geräte oder Leistungen vorübergehend nicht nutzbar sind, soweit Ziffer 14.1 nicht greift.
14.5 Für Datenverlust haftet peyd bei einfacher Fahrlässigkeit nur in dem Umfang, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Der Kunde sichert seine Daten (z. B. Kassen- und Buchhaltungsdaten) regelmäßig.
14.6 Der Kunde ist allein für die rechtmäßige Nutzung der Leistungen in seinem Geschäft verantwortlich.
15. Kommunikation
Vertragsschluss und Korrespondenz erfolgen grundsätzlich per E-Mail, über das Kundenportal oder andere elektronische Wege. Der Kunde hält seine bei peyd hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell. Mitteilungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse gelten als zugegangen.
16. Umzug und Änderungen beim Kunden
Der Kunde informiert peyd mindestens 30 Tage vorher in Textform über einen Umzug seines Geschäfts, eine Änderung seiner Website (Name/URL) oder seiner Bankverbindung. Dadurch entstehende Kosten (z. B. Versand, Neukonfiguration) kann peyd nach der Preisliste berechnen.
Ein Online-Zahlungs-Gateway darf nur auf Websites genutzt werden, die dem Kunden gehören, für sein Geschäft genutzt werden und von peyd freigegeben sind. Änderungen bedürfen der vorherigen Freigabe durch peyd.
17. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen über die andere Partei vertraulich. Ausgenommen sind Offenlegungen, zu denen eine Partei gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist, die Weitergabe an Partner nach diesen AGB, an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) sowie im Rahmen einer Übertragung des Vertrags nach Ziffer 23.
18. Datenschutz und Datenverarbeitung
18.1 Verantwortlicher. Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertrags ist die Black Oak GmbH (Kontakt: support@dem-com.de). Ergänzend gilt unsere Datenschutzerklärung (für Händler insbesondere Teil B).
18.2 Welche Daten wir verarbeiten. Zur Durchführung des Vertrags verarbeiten und speichern wir insbesondere:
• Stammdaten des Kunden (Firma, Rechtsform, Anschrift, Registerdaten, Steuernummer/USt-ID, Branche, Standorte);
• Daten von Ansprechpartnern, Geschäftsführern, Inhabern und wirtschaftlich Berechtigten (Name, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Ausweis- und Legitimationsdaten);
• Bankverbindung und SEPA-Mandat;
• Vertrags- und Abrechnungsdaten (Konditionen, Rechnungen, Zahlungen, Kommunikation mit uns);
• Geräte- und Nutzungsdaten (Seriennummern, Standort des Terminals, Logins im Kundenportal, technische Protokolle);
• Transaktionsdaten (Datum, Uhrzeit, Betrag, Kartentyp, gekürzte Kartennummer, Status, Rückbuchungen). Vollständige Kartennummern und Prüfziffern speichert peyd nicht.
18.3 Zwecke und Rechtsgrundlagen. Wir verarbeiten diese Daten:
• zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags – Bereitstellung der Geräte, Abrechnung, Support, Kundenportal (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO);
• zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten – insbesondere Identifizierung und Prüfung nach dem Geldwäschegesetz, Sanktionslistenprüfung, handels- und steuerrechtliche Aufbewahrung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO);
• zur Wahrung berechtigter Interessen – Betrugs- und Missbrauchsprävention, Risiko- und Bonitätsprüfung, IT-Sicherheit, Durchsetzung von Ansprüchen sowie Information über eigene, ähnliche Produkte (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO);
• soweit der Kunde gesondert eingewilligt hat, für die dort genannten Zwecke (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Mit Abschluss des Vertrags nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die genannten Daten für diese Zwecke verarbeitet, gespeichert und im erforderlichen Umfang an die in Ziffer 18.4 genannten Empfänger übermittelt werden. Ohne diese Daten können wir den Vertrag nicht schließen oder durchführen.
18.4 Empfänger. Wir geben Daten nur weiter, soweit dies für die genannten Zwecke erforderlich ist, insbesondere an:
• den Zahlungspartner und dessen Dienstleister – für Onboarding, KYC-Prüfung, Abwicklung der Zahlungen, Auszahlungen und Rückbuchungen;
• Gerätepartner, Leasinggeber und Logistikdienstleister – für Bereitstellung, Versand, Austausch und Rückgabe der Geräte;
• IT-, Hosting-, Kommunikations- und Signaturdienstleister, die in unserem Auftrag tätig sind (Art. 28 DSGVO);
• Auskunfteien und Dienstleister für Identitäts-, Sanktions- und Bonitätsprüfungen;
• Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Inkassodienstleister sowie Behörden, soweit wir dazu verpflichtet oder berechtigt sind.
Eine Übermittlung in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR erfolgt nur, wenn ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission besteht oder geeignete Garantien (z. B. EU-Standardvertragsklauseln) vorliegen.
18.5 Speicherdauer. Wir speichern die Daten für die Dauer des Vertrags und darüber hinaus, solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen – insbesondere bis zu zehn Jahre nach Handels- und Steuerrecht (§ 257 HGB, § 147 AO) und fünf Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung nach dem Geldwäschegesetz (§ 8 GwG) – oder solange sie zur Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen (z. B. Rückbuchungen) erforderlich sind. Danach werden die Daten gelöscht.
18.6 Auftragsverarbeitung. Soweit peyd bei der Erbringung der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Daten seiner Mitarbeiter in Benutzerkonten oder Daten seiner Endkunden in Belegen), handelt peyd nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Die Einzelheiten regelt eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die Bestandteil der Vereinbarung ist und auf Anfrage bereitgestellt wird. Die Verarbeitung von Karteninhaberdaten durch den Zahlungspartner erfolgt in dessen eigener Verantwortung.
18.7 Pflichten des Kunden. Übermittelt der Kunde personenbezogene Daten Dritter (z. B. von Geschäftsführern, wirtschaftlich Berechtigten oder Mitarbeitern), sichert er zu, dass er dazu berechtigt ist, und informiert diese Personen über die Verarbeitung durch peyd und die Partner (Art. 13, 14 DSGVO), insbesondere durch Hinweis auf unsere Datenschutzerklärung.
18.8 Einwilligungen. Einwilligungen, die über die Vertragsdurchführung hinausgehen (z. B. für Werbung per Telefon oder Newsletter), holt peyd gesondert und freiwillig ein. Sie sind nicht Voraussetzung für den Vertragsschluss und können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, z. B. per E-Mail an support@dem-com.de.
18.9 Rechte der Betroffenen. Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie auf Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 15–21 DSGVO) und können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten gehen einem Löschverlangen vor.
19. PCI DSS und Kartendaten
Der Kunde hält die Payment Card Industry Data Security Standards (PCI DSS) jederzeit ein und bestätigt dies auf Anforderung jährlich durch einen Selbstbewertungsfragebogen (SAQ). Insbesondere:
• speichert er keine Karteninhaberdaten – weder auf Papier noch elektronisch – und keine Prüfziffern (CVC/CVV) außerhalb der Zahlungslösung;
• schützt er seine Systeme und Zugänge mit starken Passwörtern (mindestens 12 Zeichen) oder anderen sicheren Verfahren;
• schützt er die Geräte vor Manipulation und Austausch, prüft sie regelmäßig und schult sein Personal, Auffälligkeiten zu erkennen und zu melden;
• meldet er peyd und dem Zahlungspartner jeden (möglichen) Sicherheitsvorfall unverzüglich;
• wirkt er bei PCI-bezogenen Prüfungen und Untersuchungen mit.
20. Kein Widerrufsrecht
Da sich unsere Leistungen ausschließlich an Unternehmer richten, besteht kein Widerrufsrecht.
21. Änderungen dieser AGB
peyd kann diese AGB ändern, soweit dies zur Anpassung an nach Vertragsschluss eintretende, nicht vorhersehbare Umstände (z. B. Gesetzesänderungen, Vorgaben von Zahlungspartnern oder Kartennetzwerken) erforderlich ist und wesentliche Regelungen des Vertrags nicht berührt werden.
Änderungen teilt peyd dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. peyd weist in der Mitteilung gesondert auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen hin. Ein Widerspruchsrecht besteht nicht bei Änderungen, die ausschließlich vorteilhaft für den Kunden, rein administrativ oder gesetzlich vorgeschrieben sind.
Die jeweils aktuelle Fassung ist unter peyd.de/agb abrufbar.
22. Geistiges Eigentum und Referenzen
Alle Rechte an Geräten, Software, Gateway, Kundenportal und Dokumentation verbleiben bei peyd bzw. deren Rechteinhabern. Der Kunde erhält nur das in Ziffer 6.3 beschriebene Nutzungsrecht. Er darf die Software nicht kopieren, verändern, zurückentwickeln (Reverse Engineering) oder technische Schutzmaßnahmen umgehen, soweit nicht zwingendes Recht dies erlaubt.
peyd darf den Kunden (Firma und Logo) als Referenz nennen, sofern der Kunde nicht in Textform widerspricht. Der Kunde darf Marken und Logos von peyd nur mit vorheriger Zustimmung verwenden; ausgenommen sind von peyd bereitgestellte Materialien (z. B. Akzeptanzaufkleber).
23. Übertragung des Vertrags
peyd kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen; der Kunde wird darüber informiert. Der Kunde darf Rechte und Pflichten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von peyd übertragen – auch auf ein anderes eigenes Unternehmen oder Familienangehörige.
24. Rückbuchungen (Chargebacks)
Karteninhaber können eine Zahlung bei ihrer Bank beanstanden. Der Zahlungspartner kann Auszahlungen an den Kunden für die Dauer eines solchen Verfahrens einbehalten. Der Kunde legt peyd bzw. dem Zahlungspartner auf Anfrage unverzüglich alle Unterlagen zur beanstandeten Zahlung vor (z. B. Beleg, Rechnung, Liefernachweis). Über die Rückbuchung entscheiden der Zahlungspartner und die Kartennetzwerke nach deren Regeln.
Für jede Rückbuchung berechnet peyd eine Bearbeitungsgebühr nach der Preisliste. Ab der dritten Rückbuchung in einem Kalendermonat fällt für jede weitere Rückbuchung eine zusätzliche Gebühr nach der Preisliste an.
25. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Black Oak GmbH; peyd kann den Kunden auch an seinem Sitz verklagen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser AGB hat die deutsche Fassung Vorrang.